Familienpsychologische Gutachten prüfen

Psychologische Analyse familienpsychologischer Gutachten

In familiengerichtlichen Verfahren haben psychologische Gutachten oft entscheidenden Einfluss auf die Frage, wie ein Kind künftig lebt, welche Bezugspersonen als fähig gelten oder ob Bindungsabbrüche drohen. Umso wichtiger ist es, dass diese Gutachten methodisch sauber, transparent und kindeswohlorientiert erstellt werden.

 

Ich unterstütze Sie mit einer unabhängigen methodenkritischen Analyse – professionell und gut verständlich.

Dabei prüfe ich:
– Ob das Gutachten wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar ist
– Ob relevante psychologische Standards eingehalten wurden
– Ob die Fragestellungen neutral und differenziert beantwortet wurden

– Ob der Kindeswille ausführlich untersucht wurde
– Welche methodischen, fachpsychologischen oder inhaltlichen Schwächen bestehen

 

Ziel einer Stellungnahme:

Die Stellungnahme soll Schwachstellen, Fehler oder Widersprüche im ursprünglichen Gutachten aufdecken und dem Gericht eine alternative Sichtweise auf die Familiensituation bieten. Es kann dazu beitragen, dass das Gericht eine fundierte und ausgewogene Entscheidung im Sinne des Kindeswohls trifft.

 

Meine Arbeitsweise vereint formelle und inhaltliche Kritik und fachpsychologische Aspekte. Überzeugt?
Dann sprechen Sie mich an und vereinbaren einen Termin.

 

 

Beispielhafte Ausschnitte aus bisherigen Analysen

„Beim Vater wird trotz ungültiger VEI-Werte (Seltenheit: 82 T) eine umfangreiche und kritische inhaltliche Interpretation vorgenommen. Die Sachverständige leitet daraus Schlussfolgerungen über psychische Instabilität und empathische Defizite ab, obwohl diese Aussagen auf einem formell nicht verwertbaren Testprofil beruhen.“

„Die Aussage „Mama wollte das ja unbedingt“ (GA S. 94) wurde als Ausdruck von Druck und
Kontrollbedürfnis bewertet. Demgegenüber wird die Verpflichtung zum täglichen Üben, die vom Kind ebenfalls
als Zwang empfunden wird, beim Vater als strukturgebend beschrieben, ohne vergleichbare kritische
Reflexion.“

„Der völlige Verzicht auf eine altersangemessene Erhebung des Kindeswillens (Alter: 3 Jahre) widerspricht dem Stand der entwicklungspsychologischen Fachliteratur. Die Sachverständige stellte selbst fest, dass V. altersentsprechend entwickelt ist, sich in vollständigen Sätzen ausdrückt und keine sprachlichen oder kognitiven Einschränkungen vorliegen.“

„Der Mutter werden Konfabulationen unterstellt.  „Im Bereich der Aufmerksamkeit und des Gedächtnisses neigt die Mutter im freien Gespräch zu Konfabulation. Dies bedeutet, dass Erinnerungslücken mit wechselnden Einfällen ausgefüllt werden.“ Diese Einordnung ist kritisch, da Konfabulation psychisch-pathologische Ursachen nahelegt. Die Feststellung erfolgt jedoch auf Grundlage von Gesprächssituationen, in denen die Mutter über die Sachverständige mit schwerwiegenden Vorwürfen des Vaters konfrontiert wird. 
„Nachgefragt wie die Mutter es sich erklären könne, dass die mj. Kinder angegeben haben, bei der Mutter während einer Autofahrt am Autodach gesessen zu sein …“ (S. 78)
Die beobachteten Reaktionen könnten ebenso als Ausdruck von Verunsicherung, Stress oder dem Versuch der Relativierung bewertet werden. Die Mutter bietet Erklärungen an (z. B. Missverständnis, Fantasie, Einfluss Dritter). Diese sind klar hypothetisierend formuliert.“

„Es unterbleibt die Formulierung konkreter, prüfbarer Hypothesen.
Stattdessen ist eine implizite Grundannahme zugunsten eines Wechselmodells deutlich erkennbar,
die das diagnostische Vorgehen und die Bewertung der Befunde beeinflusst. Eine derart zentrale
Hypothese hätte im Sinne der Transparenz explizit benannt und begründet werden müssen.“

„Ein lösungsorientiertes Gutachten hätte beide beide Eltern zur Perspektivenübernahme angeregt und die Auswirkungen ihres Verhaltens auf das Erleben der Kinder transparent gemacht. Stattdessen ist eine asymmetrische Haltung erkennbar: Die Mutter wird kritisch gespiegelt, ohne erkennbare Würdigung ihrer subjektiven Belastung oder ihrer kindesbezogenen Schutzmotive, die Motive des Vaters hingegen als psychologisch nachvollziehbar dargestellt, ohne vergleichbare Anstrengungen zur Reflexion oder Veränderung anzuregen.“