Bereits seit 10 Jahren ist bekannt, dass über 50 Prozent der familienpsychologischen Gutachten gravierende Mängel aufweisen (Fernuniversität Hagen, 2014) und daher vor Gericht nicht als Beweis genutzt werden sollten. Wir schreiben für Sie detaillierte und fachlich fundierte Stellungnahmen zu Gutachten in Familiensachen, orientiert an den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (2019) und den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Qualitätsstandards für psychodiagnostische Gutachten“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs, 2011) und aktueller Literatur.
Bei einem Gegengutachten zu einem familienpsychologischen Gutachten werden in erster Linie die inhaltliche Richtigkeit, die Methodik und die formale Korrektheit des ursprünglichen Gutachtens überprüft. Im Detail umfasst dies die Prüfung folgender Aspekte:
Inhaltliche Prüfung:
Methodische Prüfung:
Formale Prüfung:
Darüber hinaus kann ein Gegengutachten auch folgende Aspekte prüfen:
Ziel eines Gegengutachtens:
Ein Gegengutachten soll Schwachstellen, Fehler oder Widersprüche im ursprünglichen Gutachten aufdecken und dem Gericht eine alternative Sichtweise auf die Familiensituation bieten. Es kann dazu beitragen, dass das Gericht eine fundierte und ausgewogene Entscheidung im Sinne des Kindeswohls trifft.
Unsere besondere Methodik vereint formelle und inhaltliche Kritik, die der Jurist nachvollziehen kann.
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