Familienpsychologische Gutachten prüfen

Bereits seit 10 Jahren ist bekannt, dass über 50 Prozent der familienpsychologischen Gutachten gravierende Mängel aufweisen (Fernuniversität Hagen, 2014) und daher vor Gericht nicht als Beweis genutzt werden sollten. Wir schreiben für Sie detaillierte und fachlich fundierte Stellungnahmen zu Gutachten in Familiensachen, orientiert an den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (2019) und den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Qualitätsstandards für psychodiagnostische Gutachten“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs, 2011) und aktueller Literatur.

Was prüfe ich bei einem Gegengutachten?

Bei einem Gegengutachten zu einem familienpsychologischen Gutachten werden in erster Linie die inhaltliche Richtigkeit, die Methodik und die formale Korrektheit des ursprünglichen Gutachtens überprüft. Im Detail umfasst dies die Prüfung folgender Aspekte:

Inhaltliche Prüfung:

  • Sachverhaltsdarstellung und Interpretation: Wurden alle relevanten Fakten und Informationen berücksichtigt und objektiv dargestellt? Sind die Schlussfolgerungen des Gutachters nachvollziehbar und logisch begründet?
  • Diagnostische Einschätzungen: Sind die diagnostischen Einschätzungen zu den einzelnen Familienmitgliedern korrekt und fundiert? Wurden geeignete diagnostische Verfahren angewendet und korrekt ausgewertet?
  • Kindeswohlgefährdung: Wurde das Kindeswohl angemessen berücksichtigt und mögliche Gefährdungen realistisch eingeschätzt?
  • Empfehlungen: Sind die Empfehlungen des Gutachters im Hinblick auf Sorgerecht, Umgangsrecht oder andere Maßnahmen zum Kindeswohl geeignet und umsetzbar?

Methodische Prüfung:

  • Auswahl und Anwendung der Untersuchungsmethoden: Wurden geeignete und wissenschaftlich anerkannte Methoden zur Datenerhebung (z.B. Interviews, Tests, Beobachtungen) ausgewählt und korrekt angewendet?
  • Gütekriterien: Wurden die Gütekriterien der psychologischen Diagnostik (Objektivität, Reliabilität, Validität) beachtet?
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Ist das Gutachten in seiner Vorgehensweise transparent und für den Leser nachvollziehbar?

Formale Prüfung:

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Wurden die gesetzlichen Vorgaben für familienpsychologische Gutachten eingehalten (z.B. § 163 FamFG)?
  • Sprachliche Verständlichkeit: Ist das Gutachten in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst?
  • Neutralität und Objektivität: Ist das Gutachten neutral und objektiv formuliert, oder gibt es Hinweise auf Befangenheit oder Parteilichkeit des Gutachters?

Darüber hinaus kann ein Gegengutachten auch folgende Aspekte prüfen:

  • Aktualität des Gutachtens: Haben sich seit der Erstellung des ursprünglichen Gutachtens relevante Veränderungen in der Familiensituation ergeben, die eine Neubewertung erforderlich machen?
  • Einbeziehung neuer Erkenntnisse: Gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder Entwicklungen, die für die Beurteilung der Familiensituation relevant sind?

Ziel eines Gegengutachtens:

Ein Gegengutachten soll Schwachstellen, Fehler oder Widersprüche im ursprünglichen Gutachten aufdecken und dem Gericht eine alternative Sichtweise auf die Familiensituation bieten. Es kann dazu beitragen, dass das Gericht eine fundierte und ausgewogene Entscheidung im Sinne des Kindeswohls trifft.

Unsere besondere Methodik vereint formelle und inhaltliche Kritik, die der Jurist nachvollziehen kann.

 

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