Familienpsychologische Gutachten prüfen

Psychologische Analyse familienpsychologischer Gutachten

In familiengerichtlichen Verfahren haben psychologische Gutachten oft entscheidenden Einfluss auf die Frage, wie ein Kind künftig lebt, welche Bezugspersonen als fähig gelten oder ob Bindungsabbrüche drohen. Umso wichtiger ist es, dass diese Gutachten methodisch sauber, transparent und kindeswohlorientiert erstellt werden.

 

Ich unterstütze Sie mit einer unabhängigen psychologischen Analyse – professionell, sachlich und gut verständlich.

 

Dabei prüfe ich:
– Ob das Gutachten wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar ist
– Ob relevante psychologische Standards eingehalten wurden
– Ob die Fragestellungen neutral und differenziert beantwortet wurden
– Welche methodischen oder inhaltlichen Schwächen bestehen

 

Beispielhafte Ausschnitte aus bisherigen Analysen

„Beim Vater wird trotz ungültiger VEI-Werte (Seltenheit: 82 T) eine umfangreiche und kritische inhaltliche Interpretation vorgenommen. Die Sachverständige leitet daraus Schlussfolgerungen über psychische Instabilität und empathische Defizite ab, obwohl diese Aussagen auf einem formell nicht verwertbaren Testprofil beruhen.“

„Die Aussage „Mama wollte das ja unbedingt“ (GA S. 94) wurde als Ausdruck von Druck und
Kontrollbedürfnis bewertet. Demgegenüber wird die Verpflichtung zum täglichen Üben, die vom Kind ebenfalls
als Zwang empfunden wird, beim Vater als strukturgebend beschrieben, ohne vergleichbare kritische
Reflexion.“

„Der völlige Verzicht auf eine altersangemessene Erhebung des Kindeswillens (Alter: 3 Jahre) widerspricht dem Stand der entwicklungspsychologischen Fachliteratur. Die Sachverständige stellte selbst fest, dass V. altersentsprechend entwickelt ist, sich in vollständigen Sätzen ausdrückt und keine sprachlichen oder kognitiven Einschränkungen vorliegen.“

„Der Mutter werden Konfabulationen unterstellt.  „Im Bereich der Aufmerksamkeit und des Gedächtnisses neigt die Mutter im freien Gespräch zu Konfabulation. Dies bedeutet, dass Erinnerungslücken mit wechselnden Einfällen ausgefüllt werden.“ Diese Einordnung ist kritisch, da Konfabulation psychisch-pathologische Ursachen nahelegt. Die Feststellung erfolgt jedoch auf Grundlage von Gesprächssituationen, in denen die Mutter über die Sachverständige mit schwerwiegenden Vorwürfen des Vaters konfrontiert wird. 
„Nachgefragt wie die Mutter es sich erklären könne, dass die mj. Kinder angegeben haben, bei der Mutter während einer Autofahrt am Autodach gesessen zu sein …“ (S. 78)
Die beobachteten Reaktionen könnten ebenso als Ausdruck von Verunsicherung, Stress oder dem Versuch der Relativierung bewertet werden. Die Mutter bietet Erklärungen an (z. B. Missverständnis, Fantasie, Einfluss Dritter). Diese sind klar hypothetisierend formuliert.“

„Es unterbleibt die Formulierung konkreter, prüfbarer Hypothesen.
Stattdessen ist eine implizite Grundannahme zugunsten eines Wechselmodells deutlich erkennbar,
die das diagnostische Vorgehen und die Bewertung der Befunde beeinflusst. Eine derart zentrale
Hypothese hätte im Sinne der Transparenz explizit benannt und begründet werden müssen.“

„Ein lösungsorientiertes Gutachten hätte beide beide Eltern zur Perspektivenübernahme angeregt und die Auswirkungen ihres Verhaltens auf das Erleben der Kinder transparent gemacht. Stattdessen ist eine asymmetrische Haltung erkennbar: Die Mutter wird kritisch gespiegelt, ohne erkennbare Würdigung ihrer subjektiven Belastung oder ihrer
kindesbezogenen Schutzmotive, die Motive des Vaters hingegen als psychologisch nachvollziehbar
dargestellt, ohne vergleichbare Anstrengungen zur Reflexion oder Veränderung anzuregen.“

 

Meine Arbeitsweise

  • Fachpsychologische Bewertung auf Grundlage aktueller Literatur

  • Transparent und klar nachvollziehbar, auch für juristische Laien

  • Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Familienrecht

Wenn Sie Zweifel an einem Gutachten haben oder Klarheit über mögliche Fehlerquellen wünschen – ich helfe Ihnen, Ihre Position besser zu verstehen und fachlich zu fundieren.

 

Was prüfe ich bei einem Gegengutachten?

Bei einem Gegengutachten zu einem familienpsychologischen Gutachten werden in erster Linie die inhaltliche Richtigkeit, die Methodik und die formale Korrektheit des ursprünglichen Gutachtens überprüft. Im Detail umfasst dies die Prüfung folgender Aspekte:

 

Inhaltliche Prüfung:

  • Sachverhaltsdarstellung und Interpretation: Wurden alle relevanten Fakten und Informationen berücksichtigt und objektiv dargestellt? Sind die Schlussfolgerungen des Gutachters nachvollziehbar und logisch begründet?
  • Diagnostische Einschätzungen: Sind die diagnostischen Einschätzungen zu den einzelnen Familienmitgliedern korrekt und fundiert? Wurden geeignete diagnostische Verfahren angewendet und korrekt ausgewertet?
  • Kindeswohlgefährdung: Wurde das Kindeswohl angemessen berücksichtigt und mögliche Gefährdungen realistisch eingeschätzt?
  • Empfehlungen: Sind die Empfehlungen des Gutachters im Hinblick auf Sorgerecht, Umgangsrecht oder andere Maßnahmen zum Kindeswohl geeignet und umsetzbar?

Methodische Prüfung:

  • Auswahl und Anwendung der Untersuchungsmethoden: Wurden geeignete und wissenschaftlich anerkannte Methoden zur Datenerhebung (z.B. Interviews, Tests, Beobachtungen) ausgewählt und korrekt angewendet?
  • Gütekriterien: Wurden die Gütekriterien der psychologischen Diagnostik (Objektivität, Reliabilität, Validität) beachtet?
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Ist das Gutachten in seiner Vorgehensweise transparent und für den Leser nachvollziehbar?

Formale Prüfung:

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Wurden die gesetzlichen Vorgaben für familienpsychologische Gutachten eingehalten (z.B. § 163 FamFG)?
  • Sprachliche Verständlichkeit: Ist das Gutachten in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst?
  • Neutralität und Objektivität: Ist das Gutachten neutral und objektiv formuliert, oder gibt es Hinweise auf Befangenheit oder Parteilichkeit des Gutachters?

Darüber hinaus kann ein Gegengutachten auch folgende Aspekte prüfen:

  • Aktualität des Gutachtens: Haben sich seit der Erstellung des ursprünglichen Gutachtens relevante Veränderungen in der Familiensituation ergeben, die eine Neubewertung erforderlich machen?
  • Einbeziehung neuer Erkenntnisse: Gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder Entwicklungen, die für die Beurteilung der Familiensituation relevant sind?

Ziel eines Gegengutachtens:

Ein Gegengutachten soll Schwachstellen, Fehler oder Widersprüche im ursprünglichen Gutachten aufdecken und dem Gericht eine alternative Sichtweise auf die Familiensituation bieten. Es kann dazu beitragen, dass das Gericht eine fundierte und ausgewogene Entscheidung im Sinne des Kindeswohls trifft.

Diese besondere Methodik vereint formelle und inhaltliche Kritik und fachpsychologische Aspekte. Überzeugt?
Dann sprechen Sie mich an und vereinbaren einen Termin.