Über unterschiedliche Maßstäbe für Mütter und Väter in familienpsychologischen Gutachten
In einem familienpsychologischen Gutachten, das mir zur fachlichen Analyse vorlag, fielen mir zwei Sätze auf.
»Bemerkenswert ist auch, dass er für einen Umgang über Google Maps vorbereitend einen Spielplatz ausfindig gemacht hatte.«
Und wenig später, nach der Beschreibung einer kurzen Spielsequenz im Büro des Gutachters:
»Herrn [X] ist in hohem Maße Spielkompetenz zuzuschreiben.«
Eine Internetsuche nach einem Spielplatz gilt als »bemerkenswert«. Eine kurze Spielsituation im Bürosetting begründet eine Kompetenzaussage in hohem Maße.
Was »Spielkompetenz« tatsächlich bedeutet
Spielkompetenz beschreibt die Fähigkeit eines Elternteils, sich auf das Spiel des Kindes einzulassen, dessen Impulse aufzugreifen, altersgerechte Angebote zu machen und feinfühlig auf die Signale des Kindes zu reagieren. Das ist beobachtbar – doch nicht in einer einmaligen Situation in der alle Beteiligten wissen, dass sie beobachtet werden.
Eine kurze Spielsituation ermöglicht nahezu jedem Erwachsenen, sich kooperativ und spielbereit zu zeige, unabhängig von der tatsächlichen Erziehungsfähigkeit. Dabei gehört zur Erziehungsfähigkeit selbstverständlich weit mehr als die Fähigkeit, mit dem eigenen Kind zu spielen. Ein solches Verhalten stellt keine besondere Kompetenz dar, sondern das absolute Minimum elterlicher Verantwortung.
Das eigentliche Problem liegt dabei nicht nur in der Überbewertung des Beobachteten, sondern in der Verschiebung, die dadurch entsteht: Wenn banale, erwartbare Handlungen positiv überbewertet werden, treten relevante Risiken und belastende Informationen in den Hintergrund. Das Gutachten erzeugt eine Gewichtung, die mit der tatsächlichen Datenlage nicht übereinstimmt.
Was das Gutachten wusste und nicht hervor hob
Dasselbe Gutachten enthielt weitere Informationen über diesen Vater.
Der Mann hatte eine Haftstrafe verbüßt. Es lagen polizeilich dokumentierte Vorfälle vor, in denen er gewalttätig oder strafrechtlich auffällig geworden war. Außerhalb der vereinbarten Umgangstermine zeigte der Vater keinerlei Interesse an den Kindern. Bei einem Termin, an dem eines der Kinder krank war, weigerte er sich, die Fahrt nur für das gesunde Kind auf sich zu nehmen. Im Gespräch äußerte er, die Kinder wären im Heim besser aufgehoben, ohne dies an konkreten Gefährdungen zu begründen.
Und dann ist da noch etwas, das besonderes Gewicht hat: In einem beobachteten Kontakt, einer Situation, in der der Vater wusste, dass er beobachtet wurde, zog er das Kind am Ohr. Begutachtungssituationen gelten in der Fachliteratur als artifiziell günstige Bedingungen. Was dennoch sichtbar wird, ist deshalb besonders ernst zu nehmen.
All das und mehr stand im Gutachten. Die Empfehlung des Gutachters: mehr Umgangszeit für den Vater.
Ein Gutachten, das kindeswohlrelevante Informationen dokumentiert, ohne sie auszuwerten, erfüllt seinen methodischen Auftrag nicht. Die Mindestanforderungen an Kindschaftsgutachten verlangen ausdrücklich, dass alle erhobenen Daten in die Schlussfolgerung einbezogen und transparent gewichtet werden. Selektives Ignorieren ist keine Neutralität.
Gute Frau. Guter Mann.
In einem anderen Gutachten erwähnte ein Vater im Interview, dass er seine Frau zu Anfang sehr geliebt hatte. Damals sei sie »hilfsbereit« und »tolerant« gewesen, später habe ihn gestört, dass sie »überheblich« wurde.
Diese Aussagen stehen nicht für sich allein. Öfter als mir lieb ist, lese ich in Explorationen von Frauen, die in ihrer Rolle als »gute Frau« nur wertgeschätzt wurden, solange sie in die traditionellen Rollenbilder einer Hausfrau und Mutter passten, sich unterordneten, solange sie keine Erwartungen an die Väter stellten. Sobald sie jedoch wollten, dass die Männer sich am Haushalt beteiligten, auf ihre Bedürfnisse achteten oder eigene Ambitionen verfolgten, wurden sie als egoistisch wahrgenommen.
Das Beunruhigende daran ist: Diese Erwartungshaltungen finden sich nicht nur in den Eltern selbst, sie spiegeln sich mitunter auch in den Bewertungsrahmen der Gutachter. Das wird selten explizit gemacht, ea zeigt sich jedoch in der Sprache.
Erwartungen als unsichtbarer Maßstab
Doppelstandards in der Begutachtung entstehen selten aus böser Absicht. Sie entstehen aus impliziten Erwartungen. Vorstellungen davon, wie ein »guter Vater« und eine »gute Mutter« auszusehen haben, die so selbstverständlich geworden sind, dass sie nicht mehr als Annahmen erkannt werden.
Von Müttern wird erwartet, dass sie sich kümmern. Was sie leisten, gilt als Baseline, nicht als Leistung. Von Vätern wird erwartet, dass sie anwesend sind und schon die Anwesenheit, das Bemühen, die sichtbare Vorbereitung wird als Engagement gewertet.
Methodisch sauber wäre: für beide Elternteile denselben Maßstab anlegen, ihn explizit benennen und begründen, warum eine bestimmte Verhaltensweise als kindeswohlrelevant eingestuft wird. Solange das nicht geschieht, reproduzieren Gutachten gesellschaftliche Rollenbilder, in Dokumente, die vor Gericht als Entscheidungsgrundlage über Kinderleben dienen.
Was betroffene Eltern wissen sollten
Wenn Sie ein Gutachten lesen und das Gefühl haben, dass Sie und der andere Elternteil nicht nach denselben Kriterien beurteilt werden, vertrauen Sie diesem Gefühl als Ausgangspunkt für eine genauere Prüfung. Fragen Sie:
Werden für beide Elternteile dieselben Verhaltensweisen bewertet oder wird bei einem gelobt, was beim anderen gar nicht erwähnt wird?
Werden kindeswohlrelevante Informationen dokumentiert, aber in der Schlussfolgerung nicht aufgegriffen?
Gutachten sind keine unfehlbaren Dokumente. Sie sind anfechtbar, aber das setzt voraus, dass die Schwachstellen erkannt und präzise benannt werden. Eine fachpsychologische Stellungnahme kann genau das leisten: die methodischen Grundlagen eines Gutachtens systematisch prüfen und dem Gericht gegenüber transparent machen, wo mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wurde.
Weitere Informationen: dein-familien-coach.de